(1) Ich bin befugt, im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung Deinerseits bedarf.
(2) Ich habe mit dem Subunternehmer eine Verschwiegenheitsvereinbarung abgeschlossen.
20 Haftungsbeschränkung
(1) Ich hafte für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner hafte ich für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. Im letztgenannten Fall hafte ich jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ich hafte nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Ich hafte insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.
(3) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für meine Erfüllungsgehilfen.
21 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrican, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten.
Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
(2) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
(3) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind wir uns einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. D.h. unsere jeweiligen Leistungen werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Beratungen, Events, Kurse etc. verbleiben für diese Zeit bei mir. Müssten durch Dich noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von Dir zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kannst Du die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen.